Unsere Leistungen
Was früher problemlos möglich war, kann mit zunehmendem Alter oder nach einschneidenden Erlebnissen plötzlich schwierig werden. Angehörige haben oft nicht die Zeit oder die Mittel, um die notwendige Unterstützung, Betreuung oder Begleitung zu leisten. Dies führt häufig zu einer verminderten Lebensqualität für beide Seiten.
Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen den Alltag zu erleichtern und somit ein Stückweit die Lebensqualität zu steigern. Wir versuchen Ihnen und Ihren Verwandten eine gewisse Last von den Schultern zu nehmen und Ihnen zu helfen.
Wir assistieren Ihnen in Ihrem Zuhause bei alltäglichen Aufgaben und sorgen dafür, dass Ihr Lebensumfeld freundlich und sicher bleibt.
Zuverlässigkeit, Empathie und Sorgfalt stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Der zwischenmenschliche Kontakt, das offene Ohr und die gemeinsame Zeit ist in der heute sehr hektischen Gesellschaft ein nicht zu verachtender Faktor geworden. Die Kunden freuen sich über den alltagshelfenden Besuch und entwickeln dadurch zum Teil neue Energie und Lebensmut.
Wir helfen Ihnen, den Alltag einfacher effizienter und sorgenfreier zu gestalten.
Entlastungsleistungen (§45a SGB XI)
Welche Leistungen erbringen wir?
Wir stehen Ihnen bei Aufgaben zur Seite, die Sie alleine nicht mehr bewältigen können und unterstützen Sie somit im Alltag.
Unser Fokus liegt auf Ihnen als Individuum, mit dem Ziel, Ihre Selbstständigkeit und Mobilität im eigenen Zuhause und Alltag so lange wie möglich zu bewahren.
Wie kann ich Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen?
Um die erbrachten Leistungen von Ihre Krankenkasse erstattet zu bekommen, benötigen Sie einen Pflegegrad. Wenden Sie sich an den Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse, der Ihnen die erforderlichen Schritte erläutert. Zudem können Sie diese Dienstleistungen nur bei Anbietern in Anspruch nehmen, die im Landkreis Ihres Wohnsitzes gemäß Landesrecht zugelassen sind. Weitere Infos dazu hier.
Ab Pflegegrad 2 steht ein weiterer Baustein zur Verfügung - die Verhinderungspflege. Die ist ebenfalls anrechnungsfähig und kann von uns erbracht werden.
Wie funktioniert die Abrechnung mit uns und der Krankenkasse?
Sie bekommen am Monatsende des Leistungsmonats eine Rechnung, auf der wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Sobald Sie den Rechnungsbetrag an uns überwiesen haben, senden Sie das Dokument an Ihre Krankenkasse und bekommen den Betrag (131,00 €/Monat) zurück erstattet. Alternativ besteht auch die Möglichkeit eine Abtretungserklärung auszufüllen und wir übernehmen die Zahlungsmodalitäten mit der Krankenkasse für Sie.
